Σάββατο 15 Σεπτεμβρίου 2018

Verlängerung in Hessen erreicht!

Der AeDA hat für die deutschen Allergologen in den letzten Jahren die Aufnahme von Diagnostikallergenen für nasale Provokationstestungen in die Sprechstundenbedarfsverordnungen der meisten KV-Regionen erreicht — vor dem Hintergrund, die wirtschaftlichen Zwänge bei der Erbringung allergologischer Leistungen zu verbessern. In Hessen wurde nun diese Vereinbarung bis zum 30. Juni 2019 verlängert.



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