Der AeDA hat für die deutschen Allergologen in den letzten Jahren die Aufnahme von Diagnostikallergenen für nasale Provokationstestungen in die Sprechstundenbedarfsverordnungen der meisten KV-Regionen erreicht — vor dem Hintergrund, die wirtschaftlichen Zwänge bei der Erbringung allergologischer Leistungen zu verbessern. In Hessen wurde nun diese Vereinbarung bis zum 30. Juni 2019 verlängert.
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